CJD Christophorusschule Hoppenrade

Aufnahmebedingungen

Nach Antrag und Anhörung der Eltern oder durch Zuweisung des staatlichen Schulamtes können auf Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses SchülerInnen, ab dem 6. Lebensjahr mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung", entsprechend des Brandenburgischen Schulgesetzes bei uns beschult werden.

Ausschulung

Die Ausschulung erfolgt in dem Schuljahr, in dem die SchülerInnen das 18. Lebensjahr vollenden.
Schulzeitverlängerungen können beim staatlichen Schulamt beantragt werden und sind bis maximal zum 21. Lebensjahr möglich.

Foto der Einschulung im Jahr 2006
Einschulung 2006
Foto der Ausschulung im Jahr 2006
Ausschulung 2006