Ambulant Betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung
- Zugangsvoraussetzungen
- Geistige Behinderung
- Rechtsgrundlage
- § 54/55 SGB XII, § 75 SGB XII
- Zielgruppe
- Geistig behinderte Menschen ab 18 Jahren, die selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben
- Dauer/Laufzeit
- Nach Kostenzusage, unbefristet
- Kosten
- getragen
Das ambulant betreute Wohnen (ABW) bietet Unterstützungs- und Assistenzleistungen, für geistig behinderte Personen an, die selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben. Das Ziel ist, diesen Menschen eine weitgehend selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Ambulant betreutes Wohnen bedeutet:
- das Leben eigenverantwortlich gestalten
- Leben in einer eigenen Wohnung
- Nachbarschaftliches Leben mit Menschen ohne Behinderung
- Unterstützung nur da, wo sie gebraucht wird
Wir leisten Hilfe durch individuelle Assistenz und Unterstützung:
- bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- bei der Bewältigung von lebenspraktischen Aufgaben, wie
- Haushaltsführung
- Geldverwaltung
- Einkäufe
- bei der Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten
Wir bieten Beratung:
- bei der Gestaltung von sozialen Beziehungen
- bei persönlichen Angelegenheiten
- bei der Bewältigung von Konflikten
Weitere Informationen über das ambulant betreute Wohnen finden Sie hier.