Wohngruppe Lichtblick
- Zugangsvoraussetzungen
- Bewilligung durch das Jugendamt
- Rechtsgrundlage
- §§ 27, 34, (35a) und 41 sowie 42 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
- Zielgruppe
- Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen
- Kosten
- getragen
Die Wohngruppe Lichtblick besteht aus einer Regelgruppe mit 8 Plätzen, 3 Verselbständigungsplätzen und dem Angebot der Nachbetreuung.
Die Mitarbeitenden der WG Lichtblick wollen den einzelnen jungen Menschen, seinen Fähigkeiten und Ressourcen entsprechend, begleiten und ihn auf eine weitestgehend selbstständige Lebensführung vorbereiten. Die Jugendlichen werden in ihrer Persönlichkeit, in der Schule, im Beruf und in der praktischen Lebensbewältigung unterstützend begleitet und gefördert.
Die Strukturierung des Alltages führt sie an ihre Steuerungs- und Handlungsmöglichkeiten heran, um Alltagsfertigkeiten zu festigen und umzusetzen. Durch ein konstantes Beziehungsangebot seitens der Bezugsbetreuenden im Team und durch die Dynamik der Gruppe werden bereits vorhandene soziale Kompetenzen weiter ausgebaut und die Beziehungsfähigkeit gefördert. Der Weg zur angestrebten psychosozialen Integration besteht aus dem Zuwachs von Kompetenzen und Freiheitsgraden, an deren Ende die begleitete Ablösung aus der Regelgruppe und der Übergang in die weiteren Phasen der Verselbständigung oder – besonders bei jüngeren Jugendlichen - die Rückkehr in die Familie stehen.
Unter Wahrung der jeweiligen kulturellen Identität sollen im Zusammenleben mit Jugendlichen anderer Nationalitäten Akzeptanz und Toleranz vermittelt werde.