Ambulante Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien
- Rechtsgrundlage
- §27 i. V. m. §§ 30, 31 SGB VIII
- Zielgruppe
- Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe: Kinder ab ca. 10 Jahre; Sozialpädagogische Familienhil
- Kosten
- getragen
Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer nach §30 SGB VIII ist ein Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von ca. 10 - 21 Jahren, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Diese Schwierigkeiten können sich in Schule/ Ausbildung/ Arbeit, im sozialen Umfeld sowie in der Familie bzw. im eigenen Haushalt zeigen.
Für das Kind/ den Jugendlichen ist der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer eine lebensweltunterstützende Hilfe, die durch eine gezielte Verbindung sozialarbeiterischer/ - pädagogischer und alltagspraktischer Hilfen die Selbsthilfekompetenzen insbesondere des/ der Betroffenen, aber auch die des familiären Umfeldes stärkt. Die familiären Bindungen und Ressourcen zur Alltagsbewältigung sollten soweit vorhanden sein, dass ein Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Familie auf Dauer gesichert ist. Wenn der/die Hilfesuchende noch im Haushalt der Familie lebt bzw. die Familie die Hilfe initiiert hat, kommt der Familienarbeit eine besondere Bedeutung zu.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) auch §31 SGB VIII ist ein Hilfeangebot für Familien, d.h. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist.
Aufgrund ihrer problematischen Situation besteht die Gefahr, dass die Eltern das Wohl (Versorgung, Erziehung, Bildung) ihrer Kinder nicht vollständig gewährleisten können.
In den Familien kann eine Kombination von mehreren Problemen vorliegen, z.B.
- Beziehungsstörungen (Eltern/Kind, Partner)
- Vernachlässigung der Kinder
- Trennung/Scheidung
- Kommunikationsstörungen
- Soziale Benachteiligung
- Gewalt/Missbrauch
- Sucht und Abhängigkeitserkrankungen
- Fehlende Bewältigungsstrategien zur Konfliktlösung
- Chronische und psychische Erkrankungen
Durch eine ressourcenorientierte Betreuung und Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Familien sollen die Fähigkeiten zur Problemlösung und Alltagsbewältigung gestärkt bzw. wiedergewonnen werden.
Bei akuter Sucht/ Drogenproblematik sowie psychischer Indikation können die Hilfen nur eingesetzt werden, solange die Hilfeadressaten kooperativ mitarbeiten können und in der Lage sind, die Hilfe anzunehmen.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gern eine Mail an ambulantehilfen.mol@cjd.de oder rufen Sie unsere Ansprechpartnerinnen an (s. Kontaktbox rechts).